Erforderliche Unterlagen

Grundbuchauszug

Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhalten Sie bei den Grundbuchämtern. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Der in einem Gutachten zugrunde gelegte Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 3 Monate sein.

Flurkarte

Die Flurkarte bekommen Sie bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen. Ablichtungen sind gebührenpflichtig.

Bauplanungsrechtliche Auskunft

Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Auskunft wird meist kostenlos erteilt. Der Bodenwert ist in erheblichem Maße – insbesondere in Innenstädte – von der planungsrechtlichen Zulässigkeit abhängig.

Bauakte

In der Bauakte finden sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen.

Wohn- und Nutzflächen sowie Bruttogrundflächenberechnungen

Da die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche abhängen und der Sach- oder Substanzwert von der Bruttogrundfläche, sind die entsprechenden Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.

Mietverträge

Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt.

Anliegerbescheinigung

Sie werden von den Tiefbauverwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt und sind gebührenpflichtig.

Baulastauskunft

Wird von den Bauordnungsämtern der Städte oder Gemeinden, teilweise auch bei den Kreisverwaltungen ausgestellt. Kostenpflichtig.

Altauskunft

Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise. Kostenpflichtig

Energieausweis

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (01.05.2014) schreibt der Gesetzgeber beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie einen Energieausweis zwingend vor. Ausgenommen sind Immobilien unter Denkmalschutz oder weitere Exoten (z.B. Lagerhallen). Man unterscheidet zwischen Ausweisen auf Basis des Verbrauchs oder des Bedarfs.

Auskunft aus der Denkmalliste

Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt. Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.
Wir organisieren Ihnen schnell den erforderlichen Ausweis oder andere der hier genannten Unterlagen